Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach Art und Umfang der Therapie. Als Grundlage dient dabei die Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH).
Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung
zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.
Mein Honorarrahmen stellt daher keine Aussage darüber dar, in welchem Umfang Leistungen von Versicherungsträgern übernommen
werden.
Das erste ausführliche Gespräch mit gründlicher Anamnese dauert 1-2 Stunden. Folgebehandlungen
dauern etwa eine Stunde.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte mit Zusatztarif für Heilpraktikerleistungen erhalten eine
detaillierte Rechnung mit Angabe von Diagnose, Ziffer, Behandlungsart und Gebührensätzen zum Einreichen bei ihrem Kostenträger.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten einen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt (Einkommensteuer, aussergewöhnliche Belastungen
abzüglich zumutbare Eigenbelastung).
Ich erteile Ihnen gerne eine telefonische Auskunft zum verbindlichen Preis Ihrer persönlichen Behandlung.